Zwangsvollstreckung
Ihre Rechtsanwälte für Zwangsvollstreckungsrecht in Ingolstadt lassen es nicht dabei bewenden, dass Sie einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel in Händen haben. Wir beraten und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung.
Das Vollstreckungsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen. Die Vollstreckungsmöglichkeiten wegen Geldforderungen reichen von der Beauftragung des Gerichtsvollziehers über die Pfändung von Konten, Arbeitslohn, Renten, Forderungen bis zur Eintragung von Sicherungshypotheken in den Grundbesitz des Schuldners. Wenn der Verlust von Schuldnervermögen – etwa durch Verkauf eines Grundstücks doch einem Bauträger – unmittelbar droht, kann unter Umständen auch im Wege einer einstweiligen Verfügung die Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek gerichtlich sehr schnell durchgesetzt werden.
Selbstverständlich vereinbaren wir mit ihren Schuldnern auch Ratenzahlung und überwachen den pünktlichen Zahlungseingang. Andere Forderungen als Geldforderungen, zum Beispiel Forderungen auf Unterlassung, auf Erteilung von Auskunft, auf Herausgabe von Gegenständen oder Leistung von Sicherheiten ebenso wie Ansprüche auf Freistellung von Verbindlichkeiten setzen wir für Sie mit den geeigneten Maßnahmen ebenso durch, wie Ansprüche auf Geldforderungen.
Wir unterstützen Sie auch gerichtlich und außergerichtlich bei der Abwehr ungerechtfertigter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, etwa bei Pfändungen trotz Begleichung der Schuld und bei ungerechtfertigt gestellten Insolvenzanträgen. Sollte ein vollstreckbarer Titel gegen sie bestehen, der wegen Änderung der Verhältnisse abgeändert werden muss, unterstützen wir sie selbstverständlich auch dabei.