Rudolf / Goldschadt & Partner, Rechtsanwälte Ingolstadt

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Urheberrecht

Mit dem Urheberrecht werden persönliche, geistige Schöpfungen geschützt, wie sie von Fotografen, Textern, Schriftstellern, Komponisten, Programmierern, Architekten, Agenturen usw. geschaffen werden. Dabei umfasst das Urheberrecht die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Veränderung, Verwertung, Verbreitung, Wiedergabe und Ausstellung des Werkes sowie auch das Recht als Urheber benannt zu werden.

Wir entwerfen Lizenzvereinbarungen oder Nutzungsverträge für Sie als Urheber, um Ihnen Rechtssicherheit zu verschaffen und prüfen Verträge mit Verwertungsgesellschaften, Agenturen, etc.

Abmahnungen

Bei der Verletzung von Urheberrechten drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Schadensersatz. Die häufigsten Fälle ergeben sich im Zusammenhang mit Filesharing, Streaming oder der Nutzung von Fotos, Bildern und Namen.

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung oder Unterlassungserklärung und vertreten Sie natürlich auch im gerichtlichen Verfahren. Das Vorgehen gegen Filesharing-Abmahnungen ist keineswegs aussichtslos. In einer Vielzahl der Fälle sind Schadensersatzforderungen dem Grunde oder der Höhe nach unberechtigt.

Ihre zuständige Rechtsanwältin
für Urheberrecht

Nicola Goldschadt