Rudolf / Goldschadt & Partner, Rechtsanwälte Ingolstadt

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Medizinrecht

Als Rechtsanwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht in Ingolstadt beraten und vertreten wir Sie in allen Medizinsachen (Beratung bei Praxisübernahmen, Praxiszusammenschlüssen, Niederlassung, Prüfung von Abrechnungen).

Das Medizinrecht ist ein spezieller Teil des Gesundheitsrechtes. Unter dem Begriff Medizinrecht versteht man die rechtliche Ausgestaltung der zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Patienten und seinem Arzt sowie zwischen den Ärzten untereinander.

Es umfasst viele verschiedene Fachgebiete wie das Arzthaftungsrecht (siehe auch unter Arzthaftungsrecht), das Arztrecht (unter anderem Beratung bei Praxisübernahmen, Praxiszusammenschlüssen, Niederlassung; Prüfung von Abrechnungen), die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Berufes, das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten und das Patientenrecht.

Auch ist Gegenstand unserer Tätigkeit, sich mit dem Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte beziehungsweise für Zahnärzte (GOZ, GOÄ) auseinanderzusetzen.

Wir beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Aspekten dieser Fachgebiete. Als Rechtsanwälte für Medizinrecht in Ingolstadt verfügen wir über besondere Rechts- und Medizinkenntnisse.

Wenn bei Ihnen Fragen oder Probleme in diesem Rechtsgebiet auftreten, raten wir Ihnen, zunächst einen Rechtsanwalt für Medizinrecht für ein erstes Beratungsgespräch aufzusuchen, um den Sachverhalt zu besprechen und aufzuklären.

Ihre zuständige Rechtsanwältin
für Medizinrecht

Nicola Goldschadt