Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Rechtsanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht in Ingolstadt beraten sie in allen Bereichen des Rechtsverkehrs mit Banken, Kapitalanlagen, Kreditsicherheiten, Wertpapieren, außerbörslichen Finanztermingeschäften, alternativen Investments und Investmentfonds. Wir prüfen für Sie Anlageformen des „Grauen Kapitalmarkts“ und beraten gegebenenfalls zu Ansprüchen aus Berater-und Vermittler Haftung, Prospekthaftung und zu Schadenersatzansprüchen.
Wir beraten Sie gerne unter anderem bei:
- Wertpapieren
- Wertpapierhandel
- außerbörslichen Ganztermingeschäften
- alternativen Investments Investmentfonds
Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht haben sich Änderungen in der Rechtsprechung ergeben, die für Kreditnehmer und geschädigte Anleger von Interesse sind. Wir klären für Sie, ob in Rechnung gestellte Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Nichtabnahmeentschädigungen berechtigt sind.
Wir prüfen Darlehensverträge auch im Hinblick auf die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung und beraten und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus einem wirksamen Darlehenswiderruf.
Außerdem prüfen wir für Sie Prospekte und Verträge zu Schiffsfonds, Containerfonds, Flugzeugfonds, offenen und geschlossenen Immobilienfonds und vergleichbaren Anlagemodellen. Vor Abschluss eines “Steuersparmodelles“ erspart fachkundige und neutrale Beratung, die nicht an Provisionen und Boni interessiert ist, zwar keine Steuern, aber vielleicht erhebliche Verluste.
Auch vor der Abgabe von Bürgschaften, Patronatserklärungen, der Verpfändung von Ansprüchen oder sonstigen Werten ist die Inanspruchnahme kompetenter anwaltlicher Beratung sicherlich kein Fehler.