Öffentliches Baurecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Rudolf, Goldschadt & Partner in Ingolstadt bietet Ihnen juristische Beratung und Vertretung im Bereich des öffentlichen Baurechts für Bauträger, Architekten, Immobilienkäufer und Bauherren. Wir prüfen Verträge, unterstützen und beraten beim Abschluss von Erschließungsverträgen und Bauherrenmodellen und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Baugenehmigungsverfahren, Auseinandersetzungen wegen Kommunalabgaben (Erschließungsbeiträge), Abrissverfügungen, Baueinstellungen und ähnlichen behördlichen Maßnahmen.
Wir prüfen Bebauungspläne und Flächennutzungspläne, insbesondere im Aufstellungsverfahren und treten für die Interessen unserer Mandanten im Zusammenhang der Raumordnung ein. Bei Verweigerung einer Baugenehmigung oder Erteilung einer Baugenehmigung unter Verstoß gegen nachbarschützende Bestimmungen, wie zum Beispiel Abstandsflächen, prüfen wir die Rechte unserer Mandanten und setzen sie erforderlichenfalls gerichtlich durch.
In diesem Zusammenhang leitet Ihr Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht bei Bedarf sowohl vor den Zivilgerichten als auch den Verwaltungsgerichten Eilverfahren zur Verhinderung der Verfestigung einer rechtswidrigen Maßnahme ein. Gemeindliche Satzungen überprüfen wir auf ihre Rechtsmäßigkeit, wobei wir immer Bemüht sind, eine ausgleichende Lösung zwischen dem Bauantragsteller und der Genehmigungsbehörde herbeizuführen.