Rudolf / Goldschadt & Partner, Rechtsanwälte Ingolstadt

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Erschließungsbeitragsrecht

Ihre Rechtsanwälte für Erschließungsbeitragsrecht in Ingolstadt prüft für Sie Beitragsbescheide für die Erschließung Ihres Grundstücks. Beim Kauf eines unerschlossenen Baugrundstücks ist es mit dem Kaufpreis leider nicht getan, sie erhalten früher oder später Bescheide der Erschließungsträger für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage, die Herstellung der Abwasserentsorgungsanlage, für die Herstellung der Straßen, eventuell auch für die Herstellung von Gehwegen, Kinderspielplätzen, Straßenbeleuchtung, Grünanlagen und ähnlichem. Damit ist es aber nicht getan. Auch Jahrzehnte nach Bezahlung der Herstellungsbeiträge können Beiträge für die Verbesserung der öffentlichen Anlagen für die Daseinsvorsorge anfallen, wenn entsprechende wirksame Satzungen existieren.

Wir prüfen für Sie Vorauszahlungsbescheide, Erschließungsbeitragsbescheide, Ausbaubeitragsbescheide und die zugrunde liegenden Satzungen. Probleme können bei der Beitragspflicht an sich, bei der Umlegung des Erschließungsaufwandes und der Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes auftreten. Wir beraten auch zu den Voraussetzungen für einen Erlass, bzw. eine Freistellung von Beitragspflichten.

Für größere Bauvorhaben entwickeln und prüfen wir Erschließungsverträge mit den zuständigen Genehmigungsbehörden, durch die sich private Investoren zur Übernahme der Erschließungskosten verpflichten, was Voraussetzung für die Realisierbarkeit solcher Bauvorhaben sein kann.

Ihre zuständigen Rechtsanwälte
für Erschließungsbeitragsrecht

Alfred Hummel

Maria Rudolf