Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments, auch als gemeinschaftliches Testament mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner. Selbstverständlich berücksichtigen wir nicht nur familienrechtliche Fragen anlässlich Hochzeit oder Scheidung, sondern auch gesellschaftsrechtliche Bezüge. Wir vertreten Sie auch bei der Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Außerdem beraten wir Sie bei Frage der möglichen Ausschlagung einer Erbschaft.
Häufig gestellte Fragen aus dem Erbrecht
- Wie schreibe ich ein Testament?
- Was geschieht, wenn es kein Testament gibt?
- Was ist ein Berliner Testament?
- Was ist ein Erbvertrag?
- Was geschieht, wenn ich enterbt wurde?
- Was ist der Pflichtteil?
- Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
- Wie hoch ist der Pflichtteil?
- Wie kann der Pflichtteil entzogen werden?
- Was ist ein Erbschein?
- Wann benötige ich einen Erbschein?
- Wie kann eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden?
Pflichtteilsansprüche setzen wir notfalls gerichtlich durch, wenn Sie sich mit den Erben nicht gütlich einigen können. Dabei helfen wir Ihnen vorprozessual durch die Aufforderung der Erben zur Auskunft und einer Berechnung ihres Pflichtteilsanspruchs.
Genauso vertreten wir Sie als Erben bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses gegenüber dem Nachlassgericht oder Auskunftserteilung gegenüber Pflichtteilsberechtigten und Abwendung etwaiger Pflichtteilsansprüche.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld bei der erbrechtlichen Beratung ist die Auseinandersetzung einer bestehenden Erbengemeinschaft. Hierbei vertreten wir nicht nur einzelne Erben im Rahmen dieser Auseinandersetzung sondern versuchen auch, gegebenenfalls im Rahmen einer Mediation, auf eine gütliche außergerichtliche Einigung der beteiligten Miterben hinzuwirken.